1. VERTRAGSABSCHLUSS Die schriftliche Anmeldung (Webseite-Formular oder E-Mail) ist verbindlich. Der Reisevertrag kommt mit der vorbehaltlosen Annahme der Buchung durch Malou Retreats zustande.
2. MITREISENDE Reserviert die anmeldende Person für weitere Reiseteilnehmende, so steht diese Person für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein.
3. LEISTUNGEN Die Leistungen von Malou Retreats ergeben sich aus dem Reisebeschrieb (PDF).
4. BEZAHLUNG Bei Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung von CHF 200 zur sofortigen Bezahlung fällig. Die Restzahlung hat bis spätestens 60 Tage vor Reisebeginn zu erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der gesamte Betrag bei Buchung bezahlbar. Bei nicht fristgerechter Anzahlung oder Restzahlung haben wir das Recht, entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 6 einzufordern.
5. ÄNDERUNG DER BUCHUNG Bei Namensänderungen oder Benennung eines Ersatzreisenden bis 30 Tage vor dem Abreisedatum wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 erhoben. Nach dieser Frist gelten die Annulationsbedingungen gemäss Ziffer 6.
6. ANNULLlERUNG Bei einer Annulierung der Reise bis 60 Tage vor dem Abreisedatum wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 erhoben. Trifft die Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt ein, gelten die folgenden Annullierungskosten:
– 59 bis 30 Tage vor dem Abreisedatum 50% der Reisekosten
– 29 bis 14 Tage vor dem Abreisedatum 75% der Reisekosten
– Bis 13 Tage vor dem Abreisedatum sowie bei Nichterscheinen 100% der Reisekosten
Massgebend zur Berechnug der Fristen ist das Eintreffen der schriftlichen Annullierung. Beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.
7. EINREISE- UND ZOLLVORSCHRIFTEN Die Reiseteilnehmenden sind für die Mitführung der gültigen Reisedokumente (Pass, Identitätskarte, …) und das Einhalten der Pass-, Visa- und Zollvorschriften aller Länder persönlich verantwortlich.
8. PROGRAMMÄNDERUNGEN VOR VERTRAGSABSCHLUSS Malou Retreats behält sich ausdrücklich das Recht vor, Anpassungen an Programm und an den Leistungen vor der Buchung vorzunehmen.
9. PREISÄNDERUNGEN NACH VERTRAGSABSCHLUSS In Ausnahmefällen ist es möglich, das der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich ergeben durch:
– nachträgliche Erhöhung der Beförderungskosten
– neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren
– Wechselkursänderungen
– staatlich verfügte Preiserhöhungen
Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, können sie an die Teilnehmenden weitergegeben werden. Die Erhöhung erfolgt spätestens 60 Tage vor Abreisedatum.
10. PROGRAMMÄNDERUNGEN / ÄNDERUNGEN IM TRANSPORTBEREICH Malou Retreats behält sich auch im Interesse der Teilnehmenden das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn höhere Gewalt oder ein Ereignis, das trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar ist, es erfordern. Malou Rereats wird versuchen, eine gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Eine Mitteilung über solche Anderungen und deren Auswirkungen auf den Preis erfolgt so rasch als möglich.
Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent:
a) Können die Teilnehmenden die Vertragsänderung annehmen;
b) Können die Teilnehmenden innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und erhalten den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;
c) Können die Teilnehmenden innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich mitteilen, dass sie an einer von Malou Retreats vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen. Lassen die Teilnehmenden keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn die Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben).
11. REISEABSAGE DURCH MALOU RETREATS Für die Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Reisenden bei Camps und 5 Reisenden bei Retreats. Malou Retreats behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen dieser Teilnehmendenzahl die Reise spätestens 60 Tage vor Reisebeginn abzusagen.
In beiden Fällen wird eine gleichwertige Ersatzreise angeboten oder die bereits bezahlten Beträge rückerstattet. Weitere Ansprüche seitens der Teilnehmenden sind ausgeschlossen.
Sollten Zwingende Gründe wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. eine sichere Durchführung der Reise erheblich erschweren oder verhindern, orientiert Malou Retreats über die Reiseabsage so rasch als möglich.
12. PROGRAMMÄNDERUNGEN, AUSFALL VON LEISTUNGEN WÄHREND DER REISE Müssen Programmänderungen während der Reise vorgenommen werden, bemühen wir uns, eine gleichwertige Ersatzleistung/Alternative anzubieten. Sollte das Programm durch die Änderung einen objektiven Minderwert aufweisen, vergüten wir Ihnen diesen. Führen unvorhergesehene notwendige Programmänderungen zu Zusatzkosten, weil unverschuldeterweise keine gleichwertige Ersatzleistung gegeben ist und die Massnahme im objektiven Interesse des Kunden erfolgt, gehen diese Zusatzkosten zu Lasten des Kunden. Während der Reise steht dem Kunden ein Rücktritt nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht und keine angemessene Alternative geboten werden kann oder der Kunde aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnt.
13. REISEABBRUCH DURCH DEN REISENDEN Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft Ihnen die Reiseleitung bei der Organisation Ihrer Rückreise. Nur bei Reiseabbruch aus zwingenden Gründen vergüten wir Ihnen diejenigen Leistungen, die uns nicht belastet werden (unter Abzug einer angemessenen Bearbeitungsgebühr).
14. KUR- UND TOURISMUSTAXE Eine anfällige Kur-/Tourismustaxe ist im Preis nicht eingeschlossen und direkt vor Ort zu bezahlen.
15. UNWIRKSAMKEIT Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.
16. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist 3380 Wangen an der Aare BE.
Satz- und Druckfehler vorbehalten. | Niederbipp, 15. Oktober 2024